Die GN Data Recovery Group GmbH ist als Betrieb zur Teilnahme an der österreichischen Geräte-Retter-Prämie berechtigt. Das Programm richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich und fördert Reparatur, Service oder Wartung an förderfähiger Hardware.
„Viele melden sich erst, wenn das Gerät streikt – und dann geht es oft weniger um das Gerät als um Fotos, Unterlagen oder Projekte. Unser wichtigster Rat: nichts erzwingen, nichts ‚kaputtprobieren‘, zuerst sauber prüfen lassen.“
Hier können Sie Ihren Geräte-Retter-Bon erstellen
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine reine Datenrettung ist nicht förderfähig, wenn keine Hardwaremaßnahme dahintersteht. Förderfähig ist ausschließlich die Reparatur/Service/Wartung an der Hardware. Eine anschließende Datenrettung erfolgt davon getrennt.
Gefördert werden Reparatur, Service oder Wartung an förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräten: 50% des förderfähigen Bruttobetrags, maximal € 130. Für einen Kostenvoranschlag (Analyse/Diagnose/Überprüfung) sind bis zu € 30 möglich. Wichtig: Smartphones/Handys sind ausgeschlossen.
Fragen dazu? Hier Rückruf anfordern – wir erklären Ihnen den Ablauf kurz und verständlich.
Der Bon wird online erstellt und ist drei Wochen gültig. Bei Bezahlung der Rechnung wird der Bon im Partnerbetrieb eingelöst. Danach wird der Antrag eingereicht – die Auszahlung erfolgt direkt an die Privatperson.
Für gesicherten Transport arbeiten wir mit Transportfirmen wie DHL zusammen. Abholung, Zustellung – alles planbar.
„Wenn ein Datenträger Auffälligkeiten zeigt, ist der sicherste Schritt: ausschalten und professionell prüfen lassen. Jede Stunde mit einem instabilen Laufwerk kann die Lage verschlechtern.“
Alternativ können Sie das Gerät in einer unserer Annahmestellen in Ihrer Nähe abgeben.
Zuerst erfolgt die Analyse. Falls nötig, arbeiten wir im Reinraumlabor an der Hardware. Danach sichern wir die Daten auf ein stabiles Zielmedium und stellen Ihnen eine Übersicht bereit. Optional liefern wir die Daten zusätzlich auf einem neuen Datenträger.
Ja. Externe Festplatten gelten als förderfähige Elektrogeräte. Entscheidend ist, dass es sich um ein externes Gerät aus dem privaten Haushalt handelt. Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware können grundsätzlich unter die Geräte-Retter-Prämie fallen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht als eigene Gerätekategorie – sondern als Teil eines förderfähigen Geräts. Interne Festplatten sind Bestandteil eines Computers oder Laptops. Reparaturen oder Servicearbeiten an der Hardware eines förderfähigen Computers oder Laptops können grundsätzlich förderfähig sein, unabhängig davon, welches interne Bauteil betroffen ist.
Nein. Datenrettung ist als eigenständige Leistung nicht förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware. Eine anschließende Datenrettung kann separat durchgeführt werden, ist aber nicht Teil der Förderung.
Ja – sofern die Leistungen klar getrennt sind. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Reparatur, den Service oder die Wartung an der Hardware eines förderfähigen Geräts. Die Datenrettung wird davon unabhängig betrachtet und separat erbracht.
Ja, als Kostenvoranschlag bis maximal 30 Euro. Analyse, Diagnose oder technische Überprüfung können als Kostenvoranschlag gelten und bis zu diesem Betrag förderfähig sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergibt die Analyse, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bleibt die Förderung auf den Kostenvoranschlag beschränkt.
Nein. Smartphones und Handys sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Hardwaredefekt, ein Softwareproblem oder ein Datenverlust vorliegt.
Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Geräte müssen sich im privaten Eigentum befinden und dürfen nicht gemietet oder geliehen sein.